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Neue Maßnahmen der Staatsregierung

Liebe BDS-Mitglieder und Gewerbetreibende,

die Lage verschärft sich weiter und die bayerische Staatsregierung hat weiter Maßnahmen ergriffen:

  • Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.
  • Auch Bau- und Gartenmärkte müssen schließen.
  • Friseure gehören nicht mehr zu den Geschäften, die für die Deckung des täglichen Bedarfs notwendig sind und dürfen daher für die nächsten 14 Tage nicht aufgesucht werden.

Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung:

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt:

Diese sind insbesondere (zur Info haben wir auch die nicht unternehmerrelevanten Gründe mit aufgenommen):

a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,

b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),

c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,

d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,

e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,

g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und

h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Für Handwerksbetriebe ändert sich durch die erneute Allgemeinverfügung nichts konkret.

Kontrolliert werden die neuen Maßnahmen durch die Ordnungsämter und durch die bayerische Polizei. Spezielle „Ausgangsdokumente“ sind nicht zwingend notwendig, trotzdem muss in Kontrollen „ein triftiger Grund“ für das Verlassen der Wohnung glaubhaft erklärt werden. Wir empfehlen Selbständigen, Freiberuflern und Arbeitgebern, versuchen Sie möglichst zu dokumentieren warum Sie zum Beispiel auf eine Baustelle müssen und wo diese sich genau befindet. Stellen Sie auch Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Arbeitsbestätigung aus.

Sobald uns neue oder genauere Informationen vorliegen melden wir uns wieder.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: Verfügung

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Harald Dinter
- 1. Vorsitzender -

Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e. V.

Ortsverband Schongau

 

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