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Corona: Umsatzsteuersondervorauszahlungen werden zurückgezahlt

Liebe BDS-Mitglieder und Gewerbetreibende,

 

der Bayerische Finanzminister Albert Füracker MdL hat mitgeteilt, dass den durch die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen zur Schaffung von Liquidität bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen für 2020 auf Antrag wieder zurückgezahlt werden.

Entstehung von Umsatzsteuersondervorauszahlungen

Grundsätzlich müssen Unternehmer nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums bis zum 10. des Folgemonats ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln. Damit wird auch die Umsatzsteuer fällig.

Auf Antrag kann den Unternehmen eine Dauerfristverlängerung um einen Monat gewährt werden. Bei Unternehmen, welche die Umsatzsteuer monatlich anmelden, ist dies jedoch von der Leistung einer Sondervorauszahlung abhängig. Diese beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr. Sie wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet.

Zurückzahlung der Sondervorauszahlung

Zur Schaffung von Liquidität soll diese Sondervorauszahlung den durch die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen wieder zur Verfügung gestellt werden. Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt. Falls zum Verfahren weitere, besondere Details oder der Antrag bekannt werden, werden wir Ihnen das selbstverständlich mitteilen.

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Harald Dinter
- 1. Vorsitzender -

Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e. V.

Ortsverband Schongau

 

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