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Erläuterungen zur Lockerung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens des Freistaats Bayern

 

Liebe BDS-Mitglieder und Gewerbetreibende,

 

das Kabinett des Freistaats Bayern hat Beschlüsse über den weiteren Umgang bzgl. der Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Bayern gefasst.

 

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der einzelnen Maßnahmen. Bei einigen sind weitere Konkretisierungen notwendig, um Klarheit zu schaffen. Zum Beispiel „Was ist ein gültiges Hygienekonzept“ oder „Wer darf genau und zu welchem Zeitpunkt öffnen“. Hier bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Der BDS wird versuchen, Ihnen hier bestmöglich zur Seite zu stehen und schnellstmöglich zu informieren.

 

Die Staatsregierung hat folgende Eckpunkte beschlossen:

 

Ausgangsbeschränkung

Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 03. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

 

Geschäfte/Handel

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:

  • Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. (Wir klären gerade, ob hier auch wieder die Blumenläden gemeint sind.)
  • Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
  • Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen (Bund: 20. April). Pro 20 qm darf nur ein Kunde anwesend sein, das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
  • Friseure sollen ab 04. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz und des Bundes und unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.

Gastronomie/Hotellerie/Tourismus

Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

 

Anmerkung Verbandsmeinung: Natürlich fühlen wir auch mit den tausenden Gastronomen, Hotelbetreibern und Schaustellern, dass es für diese Branche noch keine Lockerungsmöglichkeiten gibt. Da hätten wir uns – mit klaren Hygienekonzepten – dringend eine Lockerung erhofft! Wir dürfen Öffnungen bzw. Lockerungen nicht rein und ausschließlich von der Branche abhängig machen, wenn ein Gastronomiebetrieb oder ein Fitnessstudio ein schlüssiges Hygienekonzept vorlegen kann, dann muss dies respektiert und beachtet werden und zur Lockerung der Maßnahmen führen. Wir brauchen hier ein tagesaktuelles Monitoring. Um unsere Wirtschaft weiterhin überlebensfähig zu halten, müssen jetzt weitere Maßnahmen ergriffen werden. Soforthilfen und Schnellkredite müssen noch schneller fließen, besonders für die Unternehmen, die jetzt nicht wieder starten können oder dürfen.

 

Kontaktstelle für Unternehmen

In den vergangenen Wochen ist es vielfach zu Produktionsproblemen und Produktionsstillständen aufgrund gestörter internationaler Lieferketten im verarbeitenden Gewerbe in Bayern und Deutschland gekommen. Diese Lieferketten müssen schnell wiederhergestellt werden.

Das Wirtschaftsministerium wird daher eine Kontaktstelle für betroffene Unternehmen einrichten. Die Kontaktstelle soll auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos funktioniert. In der Kontaktstelle sollen auch weitere betroffene Ressorts, insbesondere das Bauministerium und das Innenministerium mitwirken. Die Kontaktstelle soll zudem den Austausch mit den weiteren einzurichtenden Kontaktstellen bei den Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder sowie mit zentralen weiteren Bundesbehörden wie etwa dem Zoll gewährleisten.

 

Sicheres Arbeiten während der Pandemie

Die bayerische Staatsregierung begrüßt die Erstellung eines Konzepts für sicheres Arbeiten während der Pandemie durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Einbindung von Sozialpartnern, Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Bayerische Sozialministerium wird diesen Prozess eng und konstruktiv begleiten. Weiterhin wird das Arbeitsministerium in Abstimmung mit den für Arbeitsschutz zuständigen Behörden in Bayern sicherstellen, dass die Beratung von Unternehmen auch in dieser Ausnahmesituation weiterhin gewährleistet ist.

 

Weitere Maßnahmen:

 

Veranstaltungen und Versammlungen

Für Veranstaltungen und Versammlungen bestehen die bisherigen Regelungen fort. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Auch Gottesdienste sollen zunächst weiter nicht stattfinden.

 

Schulen/Kinderbetreuung

Es wird folgende schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts angestrebt:

  • Ab dem 27. April 2020 erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungsvorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen.
  • Für alle übrigen Jahrgangsstufen werden die Angebote des „Lernens zuhause“ weitergeführt und mit Blick auf die pädagogischen und organisatorischen Erfahrungen weiterentwickelt.
  • Ab dem 11. Mai 2020 können weitere Jahrgangsstufen einbezogen werden. Es wird angestrebt, dass ab diesem Zeitpunkt vor allem die Anschlussklassen, deren Schulabschluss im nächsten Jahr ansteht, wieder den Unterricht an den Schulen aufnehmen können.
  • Die bisherige Notbetreuung an Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten wird beibehalten und ab 27. April 2020 ausgeweitet. Zukünftig kann die Notbetreuung für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in systemrelevanten Branchen arbeitet. Zudem haben Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Arbeitsministerin Caroline Trautner auch die stärkere Einbeziehung von Kindern von alleinerziehenden Eltern angekündigt.

Hochschule/Universitäten

  • Der Vorlesungsbetrieb an den bayerischen Universitäten und Hochschulen soll zwar am 20. April starten, allerdings findet das Sommersemester vorerst digital statt, die Abnahme von Prüfungen ist im Präsenzbetrieb möglich.
  • Staatliche Bibliotheken und Bibliotheken an Universitäten und Hochschulen können ab dem 27. April 2020 unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.

Krankenhäuser/Pflegeheime/Altenheime

Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime Bei den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bleibt das derzeit gültige Besuchsverbot bestehen. Es gibt aber eine kleine Lockerung: Sterbende können durch die engsten Familienangehörigen begleitet werden.

 

Öffentlicher Personen-Nahverkehr

  • Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Nutzung von Alltagsmasken im ÖPNV dringend empfohlen.
  • Das Verkehrsministerium wird ein Konzept zur stufenweisen Steigerung der Verkehrskapazitäten einschließlich erforderlicher Schutz- und Hygienemaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV und SPNV) erarbeiten.

Containment und Tracing (Nachverfolgung)

  • Die Gesundheitsämter wurden um insgesamt 4.000 Personen verstärkt, um den zügigen Aufbau von Contact Tracing Teams sicherzustellen. Das Ziel ist, pro 20.000 Einwohnern ein solches Team bestehend aus bis zu 5 Personen in den Einsatz zu bringen.
  • Das Gesundheitsministerium wird unter Einbindung der betroffenen Ressorts eine Containment- und Tracing-Strategie ausarbeiten. Ziel ist eine optimale Eindämmung, Rückverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten. Weitere Lockerungen einschränkender Maßnahmen kommen nur in Betracht, wenn gleichzeitig die Schutzmaßnahmen weiter verbessert werden.

Sobald uns hier weitere Informationen vorliegen, werde ich Sie unmittelbar informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Harald Dinter

- 1. Vorsitzender -

Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e. V.

Ortsverband Schongau

 

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