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Corona-Info: Bayerischer Schutzschirm für Unternehmen - Krisenunterstützung für Bayerns Unternehmen

Liebe BDS-Mitglieder und Gewerbetreibende,

 

der bayerische Ministerrat hat einen Schutzschild für die Bayerische Wirtschaft beschlossen, der aus folgenden Elementen besteht:

Die Staatsregierung wird den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank auf 500 Mio. Euro erhöhen. Mit dieser Erhöhung des Bürgschaftsrahmens durch den Freistaat kann die LfA Förderbank zusammen mit den Hausbanken mehr Kredite zur Liquiditätssicherung bereitstellen. Auch die Bürgschaftsbank Bayern wird gestärkt, um ihre mittelständischen Kunden noch besser unterstützen zu können.

Der Freistaat übernimmt einen größeren Haftungsanteil und entlastet dadurch das Risiko der Hausbanken: Die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit werden auf jeweils 80 Prozent großzügig angehoben, das Antragsverfahren erheblich beschleunigt.

All dies soll es den Hausbanken ermöglichen, ihre mittelständischen Kunden verantwortungsvoll durch die Krise zu begleiten. Damit stellt Bayern neben der KfW des Bundes eine eigenständige Schutzmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen bereit.

Hilfen für KMU und Mittelstand

Soforthilfe Corona: Gerade kleine Betriebe aus stark betroffenen Branchen benötigen zusätzliche Unterstützung. Ihnen greift die Staatsregierung mit Soforthilfen unter die Arme. Notleidende Betriebe erhalten unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium wird schnellstmöglich die Vollzugsvoraussetzungen für ein Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ schaffen.

Zum Schutz insbesondere größerer Mittelständler legt die Staatsregierung einen Bayernfonds auf. Jeder Krisentag zehrt die Eigenkapitalpolster der Unternehmen auf. Deshalb drohen vermehrte Insolvenzen. Liquiditätshilfen greifen in solchen Fällen zu kurz. Der Bayernfonds soll hier eine Alternative bieten, um sich an solide aufgestellten, aber von der Corona-Krise gebeutelten systemrelevanten Unternehmen beteiligen zu können.

Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Betriebe in Bayern vor Herausforderungen. Um kurzfristige Personal- und Produktionsengpässe auszugleichen, sollen sie vorübergehend Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln erhalten. Damit ist die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs auch in herausfordernder Zeit sichergestellt.

Berücksichtigt wird dabei der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Ausnahmen sollen längere Arbeitszeit-Korridore an Werktagen, die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und eine vorübergehende Verkürzung der Ruhezeiten und Ruhepausen ermöglichen, im Einklang mit den Beschäftigten. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird hierzu die Regierungen zum gleichlautenden Erlass von Allgemeinverfügungen anweisen.

Anträge + Auszahlungen

Die Formulare zur Soforthilfe finden Sie ab dem 18. März 2020 beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie auf unserer Homepage unter: https://www.bds-bayern.de/corona/ (Link markieren, rechte Maustaste; Link öffnen). Die Auszahlungen beginnen am 20. März 2020.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Harald Dinter
- 1. Vorsitzender -

Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e. V.

Ortsverband Schongau

 

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