Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Mitgliedsbeiträge der Mitgliedsunternehmen und deren Verwendung

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeit-Äquivalent). Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ist in der Beitragsordnung festgelegt.

Der Mitgliedsbeitrag wird für die Verwaltung und Entwicklung im Forum Gesundes Unternehmen e.V. eingesetzt.

Das Leistungsangebot für die Mitglieder besteht aus Gemeinschaftsangeboten („offene Angebote“) und den firmeninternen Angeboten („individuelle Angebote“).

Als Unterstützung steht jedem Mitglied jährlich eine kostenfreie Beratung zu. Falls die Beratung nicht in Anspruch genommen wird, verfällt diese ersatzlos.

 

§2 Zahlungsbedingungen für Mitgliedsbeiträge der Mitgliedsunternehmen

Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist das Forum Gesundes Unternehmen e.V. berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 6 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz gem. § 247 BGB.

Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten.

Alle Mitgliedsbeiträge verstehen sich in Euro zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Mehrwertsteuer.

 

§3 Anmeldung zu und Abrechnung von Gemeinschaftsangeboten „Offene Angebote“

Offene Angebote sind Angebote, die auf unserer Webseite, in unserem Katalog oder in anderen Werbematerialien öffentlich ausgeschrieben werden. Dazu gehören Seminare, Workshops, ERFAs und Vorträge. Anmeldungen müssen schriftlich per Post, per Anmeldeformular auf unserer Homepage oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung im jeweiligen Tagungshotel nicht enthalten. Die Übernachtungskosten sind direkt im Hotel zu zahlen. Zusätzlich anfallende Kosten, wie eine Verpflegungspauschale, werden gesondert berechnet.

Für Mitglieder: Die Teilnahmegebühr ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer und bewegt sich in dem auf der Angebotsbeschreibung ausgewiesenen Rahmen von Minimal- bis Maximalbetrag. Nach Ablauf der Anmeldefrist wird die jeweilige Gebühr mitgeteilt. Die Rechnung über die Teilnahmegebühr wird danach gestellt und ist sofort ohne Abzug zahlbar.

Für Nicht-Mitglieder: Die Teilnahmegebühr errechnet sich aus dem in der Angebotsbeschreibung ausgewiesenen Maximalbetrag plus 25% Aufschlag. Die Rechnung über die Teilnahmegebühr ist spätestens zur Anmeldefrist vollständig zu zahlen.

 

§4 Angebote und Abrechnung für firmeninterne Angebote

Firmeninterne Angebote sind Seminare, Workshops, Unternehmensberatungen, Vorträge und Coachings, die individuell für die Mitarbeiter einer Organisation durchgeführt werden. Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

Die Rechnung für den vereinbarten Betrag wird zu 1/3 sofort mit Auftragserteilung und zu 2/3 nach Durchführung der Individualleistung in Rechnung gestellt und ist sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist das Forum gesundes Unternehmen e.V. berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 6 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz gem. § 247 BGB. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten.

Alle Gebühren und Honorare verstehen sich in Euro zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer.

 

§5 Umbuchungs- und Stornierungsfristen für Gemeinschaftsangebote

Umbuchungen oder Stornierungen sind vor Ablauf der Anmeldefrist der Veranstaltung kostenfrei möglich. Danach muss die Seminargebühr vollständig bezahlt werden, damit die anderen angemeldeten Mitglieder keinen Nachteil erleiden.

Alternativ kann die Nennung eines Ersatzteilnehmers bis einen Tag vor Seminarbeginn erfolgen.

Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum. Kosten des jeweiligen Tagungshotels, die auf Grund von Umbuchung, Stornierung oder vorzeitiger Abreise entstehen, sind vom Teilnehmer zu tragen. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

 

§6 Stornierung von firmeninternen Veranstaltungen

Schriftlich bestätigte Termine für firmeninterne Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops und Vorträge können bis 30 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Ist zu diesem Zeitpunkt schon ein Vorbereitungsaufwand entstanden, wird dieser in Rechnung gestellt.

Das Mitglied/der Auftraggeber kann einmalig einen Ersatztermin benennen. Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Höhe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen fällig.

Bei Absagen im Zeitraum 29 bis 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen berechnet.

Bei Absage kürzer als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Summe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen berechnet.

 

Abweichend davon gelten bei Stornierungen von Coaching-Terminen folgende Regelungen: Stornogebühren werden bei Absage des Termins innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin erhoben. Sie betragen 30% des vereinbarten Honorars. Bei einer Absage innerhalb Honorars berechnet.

Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum.

Nimmt ein Kunde nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten des jeweiligen Tagungshotels oder Coaching-Raums, die auf Grund von Umbuchung oder Stornierung entstehen, sind vom Mitglied/Auftraggeber zu tragen.

 

§7 Änderung des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in Schriftform Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen.

Inhalt und Ablauf von Seminar- und Veranstaltungsprogrammen, ebenso wie der Einsatz der Experten können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt das Mitglied/den Auftraggeber weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§8 Veranstaltungsannullierung

Das Forum Gesundes Unternehmen e.V. behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl zum Zeitpunkt der Anmeldefrist abzusagen und Ersatztermine anzubieten.

Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder Beraters, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung.

Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

 

§8 Veranstaltungsannullierung

Das Forum Gesundes Unternehmen e.V. behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl zum Zeitpunkt der Anmeldefrist abzusagen und Ersatztermine anzubieten.

Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder Beraters, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung.

Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

 

§9 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

Im Übrigen gelten die aktuellen Angaben zum Datenschutz laut unserer Webseite.

 

§10 Urheberrechte

Mit der Anmeldung zu einem Gemeinschaftsangebot oder einer firmeninternen Veranstaltung verpflichten sich die Teilnehmer zur Beachtung der folgenden Punkte: Begleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

§11 Haftung

Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt das Forum Gesundes Unternehmen e.V. keine Haftung.

Das Forum Gesundes Unternehmen e.V. haftet nicht für Schäden, die von Veranstaltungsteilnehmern oder beauftragten Experten verursacht wurden.

Das Forum Gesundes Unternehmen e.V. weist ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Outdoor-Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.

Das Forum Gesundes Unternehmen e.V. übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Veranstaltungsvoraussetzungen auf Seiten des Mitgliedsunternehmens und seiner Mitarbeiter ergeben. Das Forum Gesundes Unternehmen e.V. behält sich vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten unserem Ansehen in der Region schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

§12 Sektenpassus

Die Veranstaltungen des Forum Gesundes Unternehmen e.V. beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab.

 

§13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Schongau. Es gilt deutsches Recht.

 

§14 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.

 


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