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BDS informiert: Update Hilfen der LfA für Unternehmen

Liebe BDS-Mitglieder und Gewerbetreibende,

 

vor dem Hintergrund der sich rasant verschärfenden Corona-Krise hat das Bayerische Kabinett einen Schutzschirm zur Krisenunterstützung für Bayerns Unternehmen beschlossen. Für alle Anträge, die ab 23. März 2020 gestellt werden, gilt bis auf Weiteres:

LfA-Bürgschaften

Der maximale Bürgschaftssatz für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften sowie Konsolidierungsdarlehen ist von 50 Prozent auf 80 Prozent angehoben worden.

Zudem genügt es als Voraussetzung für eine Betriebsmittelbürgschaft, dass ein mittelständisches Unternehmen aktuelle Liquiditätsprobleme hat (bislang konnten Betriebsmittelkredite nur in besonderen Fällen z. B. bei erhöhtem Betriebsmittelbedarf im Zusammenhang mit Konsolidierungen verbürgt werden).

Universalkredit mit Haftungsfreistellung

Den Kredit gibt es von 25 000 EUR bis 10 Millionen EUR. Der Haftungsfreistellungssatz ist von 60% auf 80% angehoben worden.

Zudem werden die Haftungsfreistellungen beim Universalkredit für größere Unternehmen mit bis zu 500 Mio. EUR Konzernumsatz (bisher können nur kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler eine Haftungsfreistellung erhalten) sowie für haftungsfreizustellende Darlehensbeträge bis zu 4 Mio. EUR (bisher bis zu 2 Mio. EUR) geöffnet.

Akutkredit

Der Akutkredit kann bis 2 Millionen EUR betragen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit bis zu 500 Millionen EUR Jahresumsatz. Bei Corona-bedingten Liquiditätsschwierigkeiten wird auf ein Konsolidierungskonzept verzichtet, und zwar unabhängig von der Höhe des beantragten Akutkredits, sofern die Hausbank bestätigt, dass akute Liquiditätsschwierigkeiten infolge der Corona-Auswirkungen und damit ein akzeptierbarer Konsolidierungsanlass vorliegen und sie die eingeleiteten bzw. geplanten Konsolidierungsmaßnahmen mitträgt.

Ausweitung des vereinfachten Verfahrens für alle Haftungsfreistellungen sowie neu auch für Bürgschaften

Um die Antragsprozesse bei den Haftungsfreistellungen und LfA-Bürgschaften zu beschleunigen und diese damit für Unternehmen und Freiberufler schneller zugänglich zu machen, wird bis auf Weiteres der Schwellenwert, bis zu dem die LfA ein vereinfachtes Verfahren der Risikoprüfung anwendet, von derzeit 250 000 EUR auf 500 000 EUR angehoben. Dadurch müssen für diese Fälle weniger Unterlagen eingereicht werden.

Tilgungsaussetzung bei Darlehen mit Haftungsfreistellungen

Für bestehende LfA-Darlehen mit Haftungsfreistellung bietet die LfA ab sofort eine einfache und schnelle Lösung zur Aussetzung von bis zu vier Tilgungsraten. Dazu kann die Hausbank über das Zentralinstitut bei der LfA die Tilgungsaussetzung beantragen.

Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, das bisherige Stundungsverfahren zu nutzen.

Verfahren

Die Finanzierungshilfen beantragt das Unternehmen über seine Hausbank.

Für Fragen zu den öffentlichen Finanzierungshilfen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der LfA Förderberatung telefonisch zur Verfügung: 089/2124–1000, E-Mail: info@lfa.de.

Bei Bedarf wird die LfA Task-Force eingeschaltet, deren Experten die Krisensituation analysieren, Schwachstellen mit dem Unternehmen besprechen und Lösungswege aufzeigen.

 

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Harald Dinter
- 1. Vorsitzender -

Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e. V.

Ortsverband Schongau

 

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