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Konditionen für Förderkredite mit Corona-Bezug

Liebe BDS-Mitglieder und Gewerbetreibende,

uns liegen ganz aktuell neue Informationen zur Kfw-Kreditvergabe vor. Die KfW hat ihre Förderbedingungen für Kredite an von Corona betroffene Unternehmen deutlich verbessert. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen. Diese können ab dem 23. März 2020 bei ihrer Bank oder Sparkasse einen vom der KfW geförderten Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung ist, dass sie bis zum 31. März 2019 nicht in Schwierigkeiten waren.

Die Konditionen für Förderkredite mit Corona-Bezug

Die Förderung geschieht mittels einer Übernahme eines Teils des Risikos der kreditgebenden Bank oder Sparkasse durch die KfW. Dadurch steigt die Chancen, eine Kreditzusage zu erhalten. Die Konditionen der KfW dazu sehen wie folgt aus:

  • Für große Unternehmen werden bis zu 80 Prozent des Risikos übernommen.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen geht die Risikoübernahme bis zu 90 Prozent.

Je Unternehmensgruppe kann bis zu eine Milliarde Euro beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 Prozent der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Diese Konditionen werden für unterschiedliche Unternehmensgruppen identisch in verschiedene Förderprogramme eingearbeitet. Damit verbessern sich die Konditionen jeweils erheblich. Die Zuordnung zu KfW Förderprogrammen sieht wie folgt aus:

  • Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind: KfW Unternehmerkredit
  • Jüngere Unternehmen: ERP-Gründerkredit - universell

Direktbeteiligung der KfW an Konsortialfinanzierungen

Die KfW beteiligt sich auch an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt sie bis zu 80 Prozent des Risikos, jedoch maximal 50 Prozent der Risiken der Gesamtverschuldung. Damit steigen die Aussichten auf eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung.

Der KfW-Risikoanteil beträgt dabei mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf

  • 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.

Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken von der KfW refinanziert werden.

Verfügbarkeit der Merkblätter

Die neuen Merkblätter zu diesen Krediten stehen voraussichtlich ab 23. oder 24. März 2020 zur Verfügung. Sobald uns diese vorliegen, werden wir Sie ihnen zugänglich machen. Mehr Informationen: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Uns ist bewusst, dass Kredite in dieser angespannten Lage nicht das Heilmittel sind, trotzdem möchte ich Sie möglichste übergreifend über alle Neuerungen informieren. Wir kämpfen weiter für schnelle und unbürokratische Soforthilfen, insbesondere auch das Bankenprinzip betreffend (Auszahlung der KfW-Darlehen über die Hausbank, die aktuell nur schwer zu erreichen ist. In Bayern wird immerhin über die LfA ausgewichen).

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Harald Dinter
- 1. Vorsitzender -

Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e. V.

Ortsverband Schongau

 

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