Liebe BDS-Mitglieder und Gewerbetreibende,
es gibt neue Informationen zur Soforthilfe, die ich Ihnen gerne ankündigen möchte. Im Detail werden Sie diese am heutigen Dienstag von mir erhalten.
Das Bayerische Kabinett wird heute (am 31. März 2020) für das bayerische Soforthilfeprogramm höhere Fördersätze beschließen.
Neue Werte:
bei bis zu ... Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) |
Maximales Fördervolumen |
Anmerkung |
fünf Beschäftigte |
9.000 Euro |
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zehn Beschäftigte |
15.000 Euro |
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50 Beschäftigte |
30.000 Euro |
Soforthilfe Bayern |
250 Beschäftigte |
50.000 Euro |
Soforthilfe Bayern |
Mittlerweile gibt es neue Informationen des bayerischen Wirtschaftsministeriums dazu, wann bereits beantragte Förderung aufgestockt werden kann. Zudem wurde über einige Bedingungen informiert, die für die Förderung des Freistaates und des Bundes gleichermaßen gelten.
Falls sich auch an anderen Stellen Veränderungen ergeben, informieren wir dazu unmittelbar nach Bekanntgabe.
Voraussichtlich ab heute Nachmittag (31. März) werden die Soforthilfe des Freistaates und des Bundes in Bayern online beantragt werden können. Wir raten dringend, Anträge auf bayerische Soforthilfe bis dahin zurückzustellen. Das neue Verfahren ist schneller!!
Sobald das neue Antragsverfahren bekannt wird, werden wir Sie zeitnah informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Dinter
- 1. Vorsitzender
-
Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e. V.
Ortsverband Schongau