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Jetzt auch für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: Kreditbürgschaft mit 100% Bürgschaft durch den Bund

 

Liebe BDS-Mitglieder und Gewerbetreibende,

 

nachdem die KfW ihren Schnellkredit vorgestellt hatte, hat gestern die bayerische Förderbank (LfA) nachgezogen:

 

LfA-Schnellkredit

 

Die Bayerische Staatsregierung hat am 07. April 2020 einen LfA-Schnellkredit für Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten beschlossen. Der Schnellkredit ergänzt die aus Anlass der Corona-Krise bereits erlassenen Hilfsprogramme.

 

Während bei den geltenden Krediten die durchleitenden Banken und Sparkassen die weitere Entwicklung des Unternehmens prüfen und eine Zukunftsprognose abgeben müssen, erfolgt die Kreditvergabe beim LfA-Schnellkredit allein aufgrund vergangenheitsbezogener Daten:

 

  • Das Unternehmen muss im Jahr 2019 bereits Umsatz gemacht haben.
  • Das Unternehmen darf am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Das Unternehmen muss 2019 einen Gewinn erwirtschaftet haben.
  • Weiter prüft die Bank die Zahl der im Unternehmen Beschäftigten.

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, können einen Schnellkredit beantragen:

  • Unternehmen mit ein bis fünf Mitarbeitern bis zur Höhe von drei Monatsumsätzen des Jahres 2019, höchstens 50.000 Euro
  • Unternehmen mit sechs bis zehn Mitarbeitern bis zur Höhe von drei Monatsumsätzen des Jahres 2019, höchstens 100.000 Euro.
  • Bei dem Schnellkredit wird die Hausbank zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Es wird ein einheitlicher Darlehenszins von derzeit 3 Prozent p.a. erhoben.

 

In diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis:

 

Die BaFa hat über die KfW ihr Förderprogramm aktualisiert: Nutzen Sie das neue kostenfreie* Förderprogramm der KfW für durch Corona Effekte gefährdete Selbständige/kleinere Unternehmen und lassen Sie sich von Experten professionell durch die Krise begleiten!

 

Weitere Informationen ersehen Sie in der Anlage oder unter dem direkten Link zum Förderprogramm:

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

 

* Beratungen werden bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert.

 

Bitte kommen Sie auf mich zu!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Harald Dinter

- 1. Vorsitzender -

Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e. V.

Ortsverband Schongau

 

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