50 € Sachbezug § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG
Wie kann man dies einfach umsetzen?
- 50 € netto Gehalt kosten das Unternehmen 120 €
- 50 € pro Monat pro Mitarbeiter brutto für netto
- Zahlung muss zusätzlich zum Arbeitslohn bezahlt werden
- Freiwillige Leistung, statt Bruttolohn auf Dauer erhöhen
- Monatlicher Gutschein von einem Anbieter vor Ort oder bundesweit
- Über Prepaid Karten regionaler Einkauf möglich
- Gutscheinkarten einfacher und flexibler
- Beachten Sie die Änderung der Gesetzgebung genau
Zusätzliche Zahlungen sind auch frei von der Sozialversicherung
- Internetkostenzuschuss
- Kinderbetreuungskosten
- Entfernungspauschale
- Geschenke
- E-Bike Leasingkosten
Beachten Sie die Umsetzungsbestimmungen
Ideale Grundlage bei Neueinstellungen – Mehr Gehalt und weniger Gesamtkosten
- Smartphone-Verbindungskosten
- Werbeflächenpauschale auf privatem PKW
- Restaurant-/Essens-Schecks
- Auslagenersatz für Dienstwagengarage
- Erholungsbeihilfe
- Berufsbedingte Arbeitskleidung
- Verpflegungsmehraufwand
- Personalrabatte
Besondere Situationen erfordern Sonderzahlungen
- Besondere Leistungen günstiger honorieren
- Haben Sie die Corona-Prämie schon voll ausgeschöpft?
- Besondere Mitarbeiter motivieren nur höhere Zahlungen
- Sozialversicherungspflicht bei diesen Sachkosten beachten
- Bis zu 10.000 € pro Jahr pro Mitarbeiter möglich
- Weihnachtsgeld können Sie günstiger gestalten!
- Warum noch Urlaubsgeld brutto bezahlen?
Lassen Sie sich den Vorteil berechnen
Falls dies ein spannendes Thema für Sie ist, kontaktieren Sie bitte Michael Meitinger unter 0172 2125060 oder unter m.meitinger@f-g-u.org.